Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans für die (ehemals selbstständigen) Gemeinden Buchholz, Busendorf, Elsholz, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Rieben und Zauchwitz für den Ortsteil Zauchwitz
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
vom 02.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025
Ort der öffentlichen Auslegung
Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz
Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslage) während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt / Ansprechpartner
Frau Rudolph
Stadtverwaltung Beelitz
Bauamt
Telefon: (033204) 391-66
E-Mail: rudolph@beelitz.de
Hinweise
Auskünfte und die Gelegenheit zur Erörterung werden nach telefonischer Vereinbarung unter (033204) 391-66 in Zimmer 111 gegeben.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf bei Bedarf auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz per E-Mail an rudolph@beelitz.de oder an info@beelitz.de.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Downloads (PDF)
Amtsblatt (12/2024) [0,8 MB]Planzeichnung [8,4 MB]
Begründung [1,0 MB]
Informationspflichten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung (BauGB) [0,2 MB]
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