Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt der Stadt Beelitz.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Entwurf des Bebauungsplans "Im Busendorfer Felde" - Stadt Beelitz, Ortsteil Busendorf
- Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Schönefeld - Riebener Weg" der Stadt Beelitz, GT Schönefeld
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf zum "Bebauungsplan Wohnquartier Beelitz-Heilstätten - Teilbereich 2", Stadt Beelitz